Für viele Gründer und Freelancer in Deutschland war die gesetzliche Rente bisher optional oder nur in manchen Berufen Pflicht. Das ändert sich politisch: Die Bundesregierung will, dass vor allem neue Selbstständige künftig zwingend in die deutsche Rentenversicherung einzahlen — mit dem bekannten Satz von derzeit 18,6 % des Einkommens (oder festen Monatsbeiträgen im dreistelligen Bereich).
Wer eine Firma in der Schweiz gründet, zahlt dort in der Regel ebenfalls Pflichtbeiträge für die Altersvorsorge (über die AHV) — also nicht „rentenfrei“. Der spürbare Unterschied: Die offizielle Skala beginnt bei 5,371 % und steigt auf maximal 10 % ab 60.500 CHF Einkommen. Dazu kommen in der Schweiz weitere Vorteile bei Steuern, Krankenversicherung und fehlenden deutschen Kammerzwängen.
Die deutsche Pflicht ist noch kein fertiges Gesetz — aber für alle, die jetzt gründen oder umstrukturieren, ein ernstes Thema. Unten der klare Prozent-Vergleich und was das praktisch bedeutet.
Nicht „Rente ja oder nein“ — sondern: wie viel Prozent vom Einkommen können für die Pflicht-Altersvorsorge anfallen.
Viele neue Selbstständige sollen künftig Pflichtbeiträge in die deutsche gesetzliche Rente zahlen.
so hoch ist der aktuelle Beitragssatz der gesetzlichen Rente — oder es werden feste Monatsbeiträge diskutiert (mehrere hundert Euro).
Mit Schweizer Firma zahlen Selbstständige in der Regel Pflichtbeiträge zur Schweizer Rente (AHV). Nicht rentenfrei — aber ein spürbar niedrigerer Prozentsatz.
ab 10.100 CHF: 5,371 % · ab 60.500 CHF: voller Satz 10 % (Merkblatt 2.02).
Grobe Orientierung: In DE können für betroffene Neue 18,6 % des Einkommens für die gesetzliche Rente anfallen — in der CH 5,371–10 % nach offizieller AHV-Skala. Ob sich der Weg lohnt, hängt von Wohnsitz, Rechtsform und Branche ab — das klären wir im Beratungsgespräch.
Geben Sie Ihren jährlichen Gewinn / Ihr Einkommen ein — Vergleich der Pflichtbeiträge zur Rente. CH nach aktueller AHV-Skala (Stand 1.1.2026), DE mit 18,6 % (geplant).
Schieber bewegen — großer Betrag oben zeigt den Wert. CH = AHV-Skala ohne Einkommens-Obergrenze (10 % aufs ganze Einkommen). DE = 18,6 % bis 101.400 € BBG (2026).
Offizielle sinkende Beitragsskala für Selbstständige (AHV, IV und EO zusammen). Quelle: Merkblatt 2.02, Stand 1. Januar 2026. Ab 60 500 CHF Gewinn gilt der volle Satz 10 %.
| Jährlicher Gewinn von … | … bis unter | Satz | Beispiel-Beitrag* |
|---|
* Beispiel-Beitrag = Satz × untere Grenze der Stufe (Orientierung). Unter 10 100 CHF gilt der Mindestbeitrag 530 CHF/Jahr (statt Prozentrechnung). Zusätzlich erheben Ausgleichskassen Verwaltungskosten (gesetzlich max. 5 % der Beiträge) — im Rechner nicht enthalten. DE-Vergleich im Rechner ist eine Planungsannahme (18,6 %).
Ob DE-Planung und AHV-Sätze für Sie relevant sind — im Beratungsgespräch einordnen.